Anspruch eines Schwerbehinderten auf Zusatzurlaub kann verfallen

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    • Anspruch eines Schwerbehinderten auf Zusatzurlaub kann verfallen

      Mainz (dpa/lrs) Der Anspruch eines Schwerbehinderten auf einen Zusatzurlaub kann verfallen, wenn die Erholungstage nicht rechtzeitig angetreten oder übertragen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies auch, wenn die Schwerbehinderung erst später behördlich anerkannt wird. Er könne dann den Zusatzurlaub nicht rückwirkend in Anspruch nehmen oder sich auszahlen lassen (Urteil vom 15.5.2007 3 Sa 73/07).
      Ausführlicher unter der Quellenangabe.

      Stand: 10.10.2007

      Quelle: muskelschwund.de/index.php?id=9#2049
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.

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