Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen: 15 Sa 740/06Arbeitgeber dürfen Stellenbewerber nur bedingt nach einer Schwerbehinderung fragen. Laut Deutschen Anwaltverein (DAV) sind Arbeitnehmer nur verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, ob sie unter körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen leiden, durch die sie für die vorgesehene Tätigkeit ungeeignet sind. Das gehe aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
Stand: 17.08.2007
Quelle: muskelschwund.de/index.php?id=9#1972
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Sandra
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
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