Unzulässige Frage > Bewerber muss Behinderung nicht angeben

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unzulässige Frage > Bewerber muss Behinderung nicht angeben

      Arbeitgeber dürfen Stellenbewerber nur bedingt nach einer Schwerbehinderung fragen. Laut Deutschen Anwaltverein (DAV) sind Arbeitnehmer nur verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, ob sie unter körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen leiden, durch die sie für die vorgesehene Tätigkeit ungeeignet sind. Das gehe aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
      Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen: 15 Sa 740/06


      Stand: 17.08.2007


      Quelle: muskelschwund.de/index.php?id=9#1972
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sunflower ()

    • Angabe einer Schwerbehinderung im Arbeitsleben

      :261d-1f3fb: Ja, man ist nicht verpflichtet, überhaupt anzugeben, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht, hat dann allerdings auch keinen Anspruch auf den Zusatzurlaub oder besonderen Kündigungsschutz. Offensichtliche SB muß man nicht weiter nachweisen.

      Aber: Wenn man angibt, eine Schwerbehinderung zu haben, hat der AG nicht das Recht, die Diagnose(n) zu erfahren. Eine Kopie vom SB-Ausweis genügt.

      Der Thread ist zwar aus dem letzten Jahr, aber wichtig genug, dachte ich...
    • Verpflichtet ist man nicht. Es ist nur die Frage, ob es klug ist, ein Geheimnis daraus zu machen. Das schafft nur Mißtrauen. Ich glaube nicht, dass man eine Muskelerkrankung auf Dauer verbergen kann. Mal abgesehen von dem Stress in den man sich selbst bringt.

      Ich hatte bisher immer Erfolg mit dem offensiven Umgehen mit der Behinderung, vier Stellen habe ich so bekommen.
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.
    • Unzulässige Frage > Bewerber muss Behinderung nicht angeben

      Hallo Ihr Lieben,

      ich denke auch, dass man sich selbst keinen Gefallen tut seine Schwerbehinderung mit einem hohen energetischen Aufwand bei seinem Arbeitgeber und den Kollegen zu verheimlichen.
      Mit dieser Energie lassen sich bestimmt schönere und erfreulichere Dinge tun.

      Lieben Gruß- Volker
      "Es ist normal, verschieden zu sein" Richard von Weizsäcker

      „Wenn du mehr hast, als du brauchst, baue keinen höheren Zaun, sondern einen größeren Tisch!“ Mel Wood
    • ich hatte vor einigen wochen ein gespräch am bundessozialamt ---- bez. antrag auf behindertenstatus.
      der mann, mit dem ich das gespräch hatte, meinte:
      ° ich sei verpflichtet den behinderten status (falls ich ihn bekomme .... :1f914: ) bei meinem nächsten arbeitgeber zu melden ...
      da ja auch die firma, von einem behinderten "provitiert". in bezug auf lohnsteuer usw.
      und es bestünde die gefahr der nachzahlung wenn man nicht mit offenen karten spielt.

      ° in österreich ist es so, das man erst nach 4 jahren (wenn man eine neue arbeitsstelle antritt) den erhöhten kündigungsschutz hat.
      ° wenn man aber in einer firma arbeitet, und währenddessen "begünstigt behinderter" wird hat man kündigungsschutz.

      lg angel
      TEAK IT EASY BUT TEAK IT
    • Das sollte auch keine Empfehlung sein, die Behinderung nicht anzugeben. Man darf dann aber eben nicht kommen und Forderungen stellen, die einem nur durch einen offenen Umgang zustehen. Es gibt ja auch nicht sichtbare Behinderungen, nicht nur Muskelprobleme, die früher oder später offenbar werden...
      Hier noch ein Link - die Seiten kann ich nur empfehlen!
      integrationsaemter.de/Fachlexi…rung/77c412i1p/index.html

      Es ist natürlich auch richtig, daß ein AG z. B. eine Ausgleichsabgabe zahlen muß, wenn er keine Menschen mit Beinderung einstellt oder auch eine Mehrfachanrechnung bekommen kann, wenn er sehr schwer behinderte Menschen (100%) anstellt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Marion ()

    • Hallo allerseits,

      im Forum "Schwerbehindertenvertretung" der Integrationsämter wurde dieses Thema diskutiert, dabei wurde auch auf das eingangs von Sunflower erwähnte Urteil des LAG Hamm Bezug genommen. Schaut doch mal
      integrationsaemter.de/Forum-Sc…g/339c8b185t2p/index.html

      Gruß und einen schööööönen 1. Advent!

      Archi
      Mein Gott, hilf mir, diese tödliche Liebe zu überleben (Eastside-Gallery, Berlin)
    • Hi,
      wenn ein AG danach fragt, muss der Bewerber wahrheitsgemäß antworten! Es besteht nämlich eine Fürsorgepflicht des AG gegenüber dem AN. Wenn aber z.B. ein AN Weißmehlallergie hat und als Bankangestellter arbeiten will hat dass mit dem Beruf nix zu tun. Deswegen darf der Bewerber seine Behinderung verschweigen. Wenn er aber als Bäcker arbeiten will, muss er wahrheitsgemäß antworten. Tut er das nicht, ist das ein Grund für eine fristlose Entlassung. Vertrauensverlust!
      Der Don der immer davor warnt zu viel zu erzählen :1f60e:
      Leben verstehen geht nur rückwärts, aber Leben geht nur vorwärts.
      Wir rollen nur zurück um erneut Anlauf zu nehmen!!