Stromkosten für Elektro-Rollstuhl müssen erstattet werden

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    • Stromkosten für Elektro-Rollstuhl müssen erstattet werden

      Gesetzliche Krankenkassen und Versorgungsämter müssten für das Aufladen der Rollstuhl-Akkus zahlen, da sie verpflichtet seien, Hilfsmittel für Behinderte in Stand zu halten. Im verhandelten Fall hatte ein 86 Jahre alter Mann auf das Erstatten von monatlich 22 Mark für das Aufladen seines Rollstuhls geklagt. Die Kasseler Richter folgten nicht der Auffassung des Versorgungsamtes, der Mann solle den relativ geringen Betrag von seiner Rente bezahlen.
      Bundessozialgericht Az.: B 9 V 10/00 R
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Stromkostenmessgerät bei Plus

      Hallo an alle,

      einige von uns lassen sich die Stromkosten für die elektrischen Hilfsmittel erstatten und suchen evtl. noch nach einem Messgerät zur Ermittlung des Verbrauchs.

      Bei Plus kann man ein Messgerät kaufen, entweder über eine Onlinebestellung oder direkt im Geschäft.

      Hier der Link:
      plus.de/is-bin/INTERSHOP.enfi...i_linktype=text
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • RE: Stromkostenmessgerät bei Plus

      Hallo,
      ich habe mir ein Gerät ausgeliehen. Sehr kostengünstig!! Eine Nacht gemessen und dann, da ich jeden Abend auflade die verbrauchten KwX 365 genommen. Den Strompreis habe ich an Hand der Stromrechnung ermittelt. Den dann ermittelten Wert habe ich als formloses Schreiben der Krankenkasse mitgeteilt.
      Das funktioniert. :1f600:
      Leben verstehen geht nur rückwärts, aber Leben geht nur vorwärts.
      Wir rollen nur zurück um erneut Anlauf zu nehmen!!
    • So haben wir es auch gemacht, nur dass ich bei den meisten Geräten nur 1h gemessen habe und dann dementsprechen nach der Nutzungszeit (24h, 8h, 4h, je nach tägl. Nutzung) hochgerechnet und dann x365.

      Allerdings habe ich das Gerät gekauft, für knapp 10€ eine Investition, die man dann Jahrelang für diverse Dinge nutzen kann.

      Gruß
      Gregor


      P.S.: Herzlich Willkommen in unserem Forum!!
      Man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu....
    • Stromkostenerstattung

      Hallo,

      ich habe mir den Antrag runtergeladen ,und zur Krankenkasse gesand. Mal sehen was die sagen.

      Berichte euch dann weiter

      Horst
      Einschlusskoerpermyositis erkannt 2002 :1f44b-1f3fb:


      Monde und Jahre vergehen
      und sind auf immer vergangen ,
      aber ein schöner Moment leuchtet
      das Leben hindurch.
      Der Augenblick ist zeitlos .

      Leonardo da Vinci
    • Hallo Sandra ,

      am Samstag habe ich von der KK eine Ablehnung der Erstattung von Stromkosten erhalten. :rolleyes: Sie begründen dies damit , dass der Betrag sehr gering sei , der Aufwand dagegen unverhältnismäßig groß wäre.

      Die KK hat sich bei den Kosten allerdings nur auf den elektrischen Bettrahmen bezogen , den elktr. Rollstuhl aber nicht berücksichtigt.

      Ist wie üblich wohl alles Taktik um Geld zu sparen. :1f621:

      Mein Wiederspruch ist schon unterwegs . :1f44a-1f3fb:



      Horst
      Einschlusskoerpermyositis erkannt 2002 :1f44b-1f3fb:


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      Leonardo da Vinci
    • Hallo Liho,

      ich bin baff, denn die Krankenkasse muss die Stromkosten übernehmen. Darüber gibt es ein Urteil vom Bundessozialgerichtshof!
      Stromkosten für Elektro-Rollstuhl müssen erstattet werden

      Im Downloadcenter findet ihr einen weiteren Musterbrief, zum Antrag, den ich so wie er ist, verwendet habe und Erfolg hatte.
      muckis-und-ihre-freunde.de/ind…e=DownloadDBData&dataID=9

      Für das Pflegebett kann es sein, dass ihr keinen Strom erstattet bekommt, da es im Standby nichts verbraucht. Jedenfalls mein Bett nicht.

      Um der Krankenkasse genau den Verbrauch eurer Stromkosten durch eure Hilfsmittel auflisten zu können, solltet ihr euch ein Stromverbrauchsmessgerät anschaffen. Entweder selbst kaufen oder bei eurem Stromversorger ausleihen. Diesen Verbrauch der Geräte einzeln auf das Jahr verteilt errechnen und auflisten.

      Ich habe sogar meinen PC angegeben, da ich diesen für meine Umfeldsteuerung benötige. Auch das wurde mir erstattet.

      Ganz wichtig ist folgender Satz:

      Nur funktionstüchtige Hilfsmittel erfüllen den Zweck, die Behinderung des Versicherten auszugleichen.
      Viel Erfolg!
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Hallo Sandra,

      Habe heute die Bewilligung der Stromkostenerstattung durch die KK erhalten :1f602: . Das ging aber jetzt sehr schnell :1f914: . Sie haben auch schon rückwirkend 75 Euro überwiesen . :1f643:

      Gruß

      Horst
      Einschlusskoerpermyositis erkannt 2002 :1f44b-1f3fb:


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      Leonardo da Vinci
    • Hallo Sandra,

      ich hatte am Sonntag einen Wiederspruch abgeschickt.

      Horst
      Einschlusskoerpermyositis erkannt 2002 :1f44b-1f3fb:


      Monde und Jahre vergehen
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      aber ein schöner Moment leuchtet
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      Leonardo da Vinci
    • Hallo Sandra,

      Ich hatte noch etwas vergessen.

      Die KK hat auch gleich ein Formular , zur Beantragung der Stromkosten , für das nächste Jahr mitgeschickt .

      Ist doch erstaunlich , dass sie so was vorrätig haben. :1f914:

      :opinion:

      “ Warum geben sie nicht jedem , der einen elektrischen Rollstuhl bewilligt bekommt , gleich die Information , dass man die Stromkosten ersetzt bekommt.”

      Ich finde es einfach unverschämt . :1f621: Es gibt doch auch Menschen , die sich aus irgendwelchen Gründen nicht gut wehren können.

      Horst
      Einschlusskoerpermyositis erkannt 2002 :1f44b-1f3fb:


      Monde und Jahre vergehen
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      Leonardo da Vinci
    • Hallo Horst,

      ist echt unglaublich! Sie lehnen deinen Antrag ab, legen dann in der Bewilligung nach deinem Widerspruch, einen Antrag für das kommende Jahr bei. :1f616: Wahnsinn! Warum wird dann abgelehnt, wenn sie davon wissen, dass der Versicherte Anspruch darauf hat?! :1f914: :1f643: Muss man nicht verstehen!
      Ich finde auch, dass sie diese Anträge gleich verschicken sollen, wenn sie elektrische Hilfsmittel bewilligen, aber das kostet ihnen ja zusätzlich und versucht man so zu umgehen und zu verheimlichen. Eine Schande ist das, wenn man sich ein Leben lang um alles selbst kümmern und sich dauernd durchkämpfen muss!

      Gemeinsam schaffen wir das! :1f44a-1f3fb:
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Hallo zusammen,

      ich möchte gerne Stromkosten bei der KK geltend machen und grabe dieses Thema mal wieder aus.
      Mich würde interessieren wie es mit den Hilfsmitteln Motomed, Pariboy, Hörgeräte (Batterien), elektrisch verstellbares Lattenrost, elektrische Zahnbürste aussieht. Hat da jemand Erfahrung ob diese Dinge auch anerkannt werden??
      Liebe Grüße
      Michaela
    • Gerade sitz ich auch wieder über diesem Thema, denn ich habe eine Beatmung (nutze ich nur bei Krankheit) eine Matratze und auch cough ..

      ich erkundigte mich bei der Krankenkasse, ob ich diese abrechnen kann. Als Antwort bekam ich, ich kann nur Dinge mit Zähler abrechnen lassen. Die Tage erfuhr ich aber, dass dies nicht stimmt. Denn:

      Gemäß SGB V – und den Ihnen bekannten einschlägigen Sozialgerichtsurteilen steht Menschen
      mit Behinderung ein Stromkostenzuschuss durch die Krankenkasse zu, sofern die behinderungsbedingt
      notwendigen Hilfsmittel elektronisch betrieben werden und somit einer regelmäßigen Stromzufuhr bedürfen.

    • Hallo Oldheimer,

      nein leider nicht, aber ich hab den Satz mit ein paar Infos zu den elektr. betriebenen Hilfsmitteln in den Brief geschrieben. Hab ihn gestern der Krankenkasse übergeben. Ich kann ja berichten, wenn ich eine Antwort habe.
    • Hallo,
      meine KK zahlt die Stromkosten für die Hilfmittel, die sie mir bewilligt hat. Die Dinge, die Strom brauchen sind das Motomed und der e-fix vom Rolli.
      1 x im Jahr schick ich ein Schreiben auf Erstattung an die KK. Dann gibt es je nach Hilfsmittel eine Pauschale für den benannten Zeitraum überwiesen.

      Klappte bisher ohne Probleme.

      Ach ja - geht auf jeden Fall rückwirkend, d. h. für eure Hilfsmittel ab dem "Nutzungsdatum" also Auslieferung.
      Gabi