Guten Morgen,
ich würde ein Messgerät kaufen und damit den tatsächlich Verbrauch während des Aufladens messen. Diesen dann notieren und auf den gesamten Monat und das gesamte Jahr berechnen, anschließend diese Berechnung inkl. Kopie einer Stromkostenabrechnung an deine Krankenkasse senden. Wenn du deinen Rollstuhl mit Emotion schon seit 4 Jahren hast, kannst du die Erstattung rückwirkend für die 4 Jahre erhalten. Dann würde ich aber auch eine Kopie der Stromkostenabrechnung dieser 4 Jahre beifügen, denn ich gehe davon aus, dass sie die kw/h in dieser Zeit erhöht hat.
Wenn du Glück hast, bekommst du so die tatsächlichen Kosten erstattet. Allerdings solltest du auch wissen, dass es Krankenkassen gibt, die pauschal erstatten.
ich würde ein Messgerät kaufen und damit den tatsächlich Verbrauch während des Aufladens messen. Diesen dann notieren und auf den gesamten Monat und das gesamte Jahr berechnen, anschließend diese Berechnung inkl. Kopie einer Stromkostenabrechnung an deine Krankenkasse senden. Wenn du deinen Rollstuhl mit Emotion schon seit 4 Jahren hast, kannst du die Erstattung rückwirkend für die 4 Jahre erhalten. Dann würde ich aber auch eine Kopie der Stromkostenabrechnung dieser 4 Jahre beifügen, denn ich gehe davon aus, dass sie die kw/h in dieser Zeit erhöht hat.
Wenn du Glück hast, bekommst du so die tatsächlichen Kosten erstattet. Allerdings solltest du auch wissen, dass es Krankenkassen gibt, die pauschal erstatten.
Liebe Grüße
Sandra
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
Sandra
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.