Ausführliche Informationen erhaltet ihr über den Linkg-ba.de schrieb:
In diesem Merkblatt geht es um die Versorgung von Patienten, die langfristig Heilmittel wie Krankengymnastik, Sprach und Ergotherapie benötigen. Die Regelung hierzu fördert die Behandlungskontinuitätder Versicherten und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Heilmittel werden ärztlich verordnetund von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten persönlich erbracht. Unter welchenVoraussetzungen sie als Krankenkassenleistungen verordnet werden können, regelt die HeilmittelRichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). ...
Liebe Grüße
Sandra
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
Sandra
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.