Genehmigung eines langfristigen Hilfsmittelbedarfs

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    • Genehmigung eines langfristigen Hilfsmittelbedarfs

      g-ba.de schrieb:

      In diesem Merkblatt geht es um die Versorgung von Patienten, die langfristig Heilmittel wie Kranken­gymnastik, Sprach­ und Ergotherapie benötigen. Die Regelung hierzu fördert die Behandlungskontinuitätder Versicherten und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Heilmittel werden ärztlich verordnetund von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten persönlich erbracht. Unter welchenVoraussetzungen sie als Krankenkassenleistungen verordnet werden können, regelt die Heilmittel­Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G­BA). ...
      Ausführliche Informationen erhaltet ihr über den Link
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.