Probleme mit dem SaniHaus

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    • Probleme mit dem SaniHaus

      Hi,

      jetzt muss ich doch mal schreiben :1f642:

      Gleich nach der Reha war ich in einem sehr großen SaniHaus, um die Rollstuhlversorgung incl. Emotion anzukurbeln. Ich dachte groß ist hier mal gut, weil sicherlich professionell.
      Es wurde gemessen und gesagt, ich solle "den Rolli" nehmen (war für mich auch O.K., da ich den Rolle kannte und ausprobieren konnte=. Soweit so gut - dachte ich.
      Dann hieß es, dass das ganze 6 Wochen dauern wird.

      Das fand ich seltsam. Da ich ursprünglich aus dem technischen Bereich kommen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ganze Rahmenbiegen und die Handvoll Schrauben anschrauben, so lange dauern soll. So was ähnliches habe ich auch schon beruflich gemacht, kann also nicht sein. Ja hieß es, das wird an der Kasse liegen, bis die das genehmigt haben.

      O.K., ich glaube das mal und frage am Ende der Woche bei der Kasse nach. Da haben aber keine Unterlagen vom SaniHaus bekommen.
      Bei SaniHaus angerufen: Unterlagen wurden noch nicht versendet. Hallo, Erstversorgung, was soll jetzt ich tun?

      Also, nach 2 Wochen hat das SaniHaus (nachdem ich dort fast täglich angerufen habe) die Unterlagen an die Kasse gesendet.
      Die Kasse hat innerhalb von 48 Std. die Anträge genehmigt - also dass fand ich schonmal super.

      Dann habe ich erfahren, dass ein Antrag nicht vollständig war und nochmal zur Genehmigung zur Kasse muss. :1f621:

      Kurzum:
      Ende der 44. KW soll der Rolli den Hersteller verlassen. Ich hoffe natürlich sehr, dass die den dort nicht auf ein Maultier, das nur in Teilzeit arbeitet........
      Und ich hoffe sehr, dass der Rolli vollständig ist und auch die Maße hat, die gemessen wurden.

      Zum Glück habe ich nächst Woche zweit tage Urlaub und arbeite zwei Tage von zu Hause aus.

      Auch ja:
      Zwischenzeitlich hat meine Freundin quasi über Nacht per ebay einen Übergangsrollstuhl besorgt, der tatsächlich über Nach geliefert wurde. Der Rollwiderstand vom Übergangsrolli (der nach einer Woche geliefert wurde) war jenseits von gut und böse :1f621: :1f621:

      Bin mal gespannt, was passiert.......
      Alles eine Frage der Perspektive: Jeder Puma sieht ein Fahrrad als Hilfsmittel für Menschen an.
    • Hi Olaf,

      schade, dass das Sanitätshaus so "schlampig" arbeitet. Aber das kann dir natürlich auch mit einem kleineren passieren, man steckt nie drin, lernt nur durch Erfahrungen.
      Lieferzeiten sind tatsächlich oft lang und manchmal brauchen auch Krankenkassen länger mit der Entscheidung. Maximal nach 2 Wochen muss aber entschieden werden, andernfalls darf der Antragsteller das Hilfsmittel bestellen und die Krankenkasse muss es zahlen.

      Hilfsmittel, erst recht Rollstühle, sollte man nie selbst kaufen oder ersteigern, denn die sind nicht auf dich angepasst und ob man damit zurecht kommt, weiß man auch nicht. :2757:
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Hallo Olaf,

      schade, dass es erst Mal so blöd gelaufen ist.
      Wichtig für dich ist nun (nach dem (un)geduldigen Warten), dass du die Empfangsbestätigung erst nach eingehender Überprüfung des Rollis unterschreibst.
      Erst unterschreiben, wenn alles stimmt und passt, denn eine spätere Reklamation nicht änderbarer Teile (zB falsche Sitzbreite) kann extrem problematisch werden. Mit deiner Unterschrift bestätigst du nämlich, dass alles in Ordnung ist!

      Notmalerweise gibts beim ersten Rolli später noch Nach-Einstellungsbedarf / Ändetungsbedarf. Das ist normal, darf aber nicht die Sachen betreffen, die an dem Rolli nicht zu ändern sind! Daher: überprüfe, ob alles so ist, wie bestellt, bevor du unterschreibst!

      Grüße,
      Miriam
    • Hi,

      erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen. Nach zwei Augen-Op´s und einer schweren Schmerzattacke, kann ich wieder Gucken (letzteres, das der endgültige Rolli immer noch nicht da ist....).

      Du hast natürlich mit allem Recht Sandra, auch mit dem "ebay-Rüffel". Es war aber wirklich Notwehr, da ich sonst überhaupt nicht aus dem Haus gekommen wäre. Allerdings hatte meine Freundin Glück, dass der eBay-Rolli fast die passenden Maße hat :1f642:

      Ich habe nochmal in meinen Kalender gesehen:
      Begonnen hat das ganze in der 37. KW. Ich hatte mit dem SaniHaus das gröbste besprochen und die Unterlagen per Fax dort hin gesendet, damit die dort schonmal informiert sind.

      Dann ging das ganze Theater los.
      Immer wieder wurde ich hingehalten. Zwischendurch habe ich versucht, die liegengebliebene Arbeit von sechs Wochen wieder aufzuholen, die Augen-Op´s und Arztbesuche. Alles verbunden mit der Hoffnung, dass es endlich was wird. Ansonsten hätte ich den Auftrag storniert.

      Da das SaniHuas sich gweigert hat, mir einen konkreten Termin zu nennen, wann der Rolli denn nun endlich fertig ist, habe ich bei der Kasse angerufen, die dann das SaniHaus kontaktierten.

      Letztendlich habe ich immer beim SaniHaus angerufen, von dort bekam ich fast nie eine Rückmeldung. Vielmehr habe ich immer auf Rückmeldungen von dort gewartet. Da ich in Vollzeit beruftstätig bin und ausgerechnet von 7:00 bis 19:00 im Büro bin, habe ich versucht, einen Termin zur Lieferung nach 17:00 zu bekommen. Aussichtslos: Nach 17:00 wird kein Kunde mehr angefahren, auch nicht als Ausnahme, weil es soviel Ärger gab.

      So, nun habe ich mich mit denen darauf geeinigt, dass ich am kommenden Mittwoch bis 17:00 Uhr den Rolli im SaniHaus abhole (ein Vertragspartner in der Firma hatte einen Termin absagen müssen, sodass ich an dem Tag früher gehen, oder vielmehr mit dme eBay-Rolli raus kann. Puhhhhh).

      Ich bin mal gespannt, was mich am Mittwoch erwartet: Wahrscheinlich ist der Rolli pink, hat ne bunte Klingel und Holzräder. Dann ist der Bock aber fett.......

      Überigens wurde mir angedroht, dass der Rolli wieder nach Schwerin gescahft wird, wenn ich nicht bis spätestens 17:00 dort vor Ort bin. Angeblich hätten die hier in Hamburg keinen Platz, einen Faltrollstuhl zu lagern .......

      Muggel:
      Vielen Dank für Deine Hinweise. Das werde ich auch tun.

      Außerdem werde ich nächste Wochen auch meine Rechtschutzversicherung kontaktieren, denn das mit der Schmerzattacke etc. lasse ich nicht auf mir sitzen.

      Übrigens sollen Alle, die solche, oder ähnliche Probleme haben, unbedingt eine Beschwerde bei der Kasse oder beim RV-Träger abgeben. Das wurde mir dringend gearten, damit solche Fälle nicht als Einzelfälle ebgestempelt werden. Mir hat vor kurzem eine Freundin die im Beschwerdeberiech einer Kasse arbeitet gesagt, dass denen dort die Hände gebunden sind, weil sie nicht genug Beschwerden bekommen, um tätig werden zu können.

      Ich hatte eine langes Gespräch mit meiner Kasse und mir wurde versprochen, dass dieser Fall als Anlass genommen wirde, bei zukünftigen Vertragsverhandlungen einfließen zu lassen.........
      Alles eine Frage der Perspektive: Jeder Puma sieht ein Fahrrad als Hilfsmittel für Menschen an.
    • Hallo Olaf,

      es sollte kein Rüffel sein, wegen des bei e... gekauften Rollstuhls. Ich verstehe natürlich auch, dass du ihn dringend brauchtest und deine Freundin dir damit geholfen hat. Zum Glück passt er fast von den Maßen, damit du auch zurecht kommst.

      Dieses beauftragte Sanitätshaus ist echt unglaublich! :1f621:
      Könntest du den Rollstuhl nicht in der Firma entgegennehmen? Denn dem Sanitätshaus sollte es eigentlich ziemlich egal sein, wohin sie ihn ausliefern. Oder du machst mal um 16 Uhr Feierabend? Von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr arbeiten, ist eh der Wahnsinn. :1f609:

      Ich hoffe, du bekommst den Rollstuhl, den du bestellt hast und kannst deine damit wiedergewonnene Mobilität genießen. :267f:
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • hi olaf,

      auch wenn ich hier wieder zerrissen werden sollte, aber ich kann bestätigen, dass schlampiges oder eher "eigenen profit rausholendes verhalten"seitens aller möglicher sanihäuser an der tagesordnung ist.

      ps @ sandra... nach zwei wochen muß noch nichts entschieden sein :1f609: das gilt nur für die KK zu prüfen ob sie überhaupt zuständig ist!
      Gruß
    • General schrieb:

      ps @ sandra... nach zwei wochen muß noch nichts entschieden sein das gilt nur für die KK zu prüfen ob sie überhaupt zuständig ist!
      Danke für den Hinweis, aber das weiß ich und ich meine damit auch die Krankenkassen! Bitte lesen und zwar richtig... :1f609:

      Es sind, wir haben uns beide in der Wochenanzahl vertan, sogar 3 Wochen.



      anwalt.de Juristische Redaktion schrieb:

      § 13 Abs. 3a Satz 1 Satz SGB V müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen innerhalb von 3 Wochen über Leistungsanträge entscheiden. Ist ein medizinisches Gutachten erforderlich, beträgt die Frist 5 Wochen, bei einem Gutachterverfahren nach dem Bundesmantelvertrag für Zahnärzte sogar 6 Wochen.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sunflower ()

    • Nach 3 bzw. 5 Wochen bei notwendigem Gutachten MUSS ein Bescheid zugestellt worden sein oder ein hinreichender Grund, warum die KK die Frist nicht einhalten kann, schriftlich mitgeteilt worden sein. Personalmangel zählt nicht dazu. Bei Nichtzustänidgkeit muss der Antrag binnen 2 Wochen an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet worden sein. Dieser ist dann per Gesetz zuständig und darf nicht weiterleiten. In diesem Fall beginnt die 3-5 Wochen Frist erneut.

      Hier ist das gut verständlich erläutert: rechtsfragenblog.de/patientenr…istgemaesser-entscheidung
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sun D! ()

    • Hallo Sandra,

      das, was Du zu e-bay schreibst ist absolut O.K., weil dieses Rollis natürlich keinesfalls angepasst sind und außerdem sind die KK´s oder der VR Kostenträger. Die meisten Rollis bei e-Bay liegen ab 300 € aufwärts. Ich hatte mit 80€ absolutes Glück und es war tatsächlich ein Notfall. Das ganze hat allerdings auch ein Nachspiel - ich habe in meinem "Erlebnisbericht" nur oberflächlich an der Spitze des Eisbergs gekratzt......

      Nun habe ich den Rolli endlich und es muss nur der e-Motion etwas besser eingestellt werden. Ansonsten ist es jetzt O.K..

      Allerdings sind die Schmerzen seit der Reha ohne e-Motion massiv angestiegen und pendelten zwischen den Stufen 7 und 8. Ich habe das Wochenende benötigt, um mich wieder zu regenerieren, bin also nicht aus dem Haus gewesen und habe versucht mit leichten Übungen die Muskulatur wieder zu mobilisieren.

      Zwischenzeitlich hatte ich auch die KK eingeschaltet und über den Weg Dampf bei SaniHaus gemacht. Von der KK wurde ich aufgefordert, mich dort über das SaniHaus zu beschweren. Es ist immer wieder das gleiche: Wenn die KK´s nicht wissen was läuft (oder vielmehr: was nicht läuft), können sich die SaniHäuser zurückziehen und behaupten, dass das nur ein Einzelfall ist, oder es sich um einen schwierigen Kunden handelt.

      Wichtig ist es auch, dass eine Beschwerde persönlich an den KK-Vorstand gerichtet wird. Klar, dass er das nicht ließt. Aber ich weiß - ich war mal im Bereich KK-Vorstandsbeschwerden tätig - dass eine solche Beschwerde zumindest von einer Person höherer Stelle gelesen wird und nicht versackt. I.d.R. gehen solche Beschwerden dann auch an die Fachabteilungen, die für die Vertragsverhandlungen mit den SaniHäusern zuständig sind. Und dann kann Druck aufgebaut werden. Die BKK´n verhandeln i.d.R. über ihre Landesverbände, die großen Kassen wie TK, DAK, Barmer etc. - soweit ich weiß - über den VDEK in Berlin.
      Alles eine Frage der Perspektive: Jeder Puma sieht ein Fahrrad als Hilfsmittel für Menschen an.
    • ..... einen Gedanken habe ich noch vergessen:

      e-Bay-Kauf ist auch so´ne Sache bei einem Hilfsmittelbudget:
      Man kann dazu verleitet werden, dort billig einzukaufen, ohne wirklich darauf zu achten / darauf achten zu können, ob das Hilfsmittel tatsächlich passt.
      Ein Sopur z.B. für 800 € statt neu 1.500 € - das verleitet schon. Ich war mit meinem e-Bay-Kauf grundsätzlich zufrieden. Aber der "Echte" ist 2 cm breiter und 8 cm. höher. Das macht schon was aus. Wer z.B. "nur" mit den Beinen Probleme hat, für den ist es evtl. nicht so wichtig. Aber wer auch gleichzeitig mit den Armen Probleme hat, der merkt den Unterschied massiv - vor allem je länger der Tag wird :-0

      Noch was interessantes:
      Ich habe versucht ein anderes SaniHaus zu finden, weil am emotion doch noch das eine oder ander feinjustiert werden muss. Die meisten lehnten es ab, weil ich den Rolli dort nicht gekauft habe und die Kassen dann keine Servicepauschale zahlen. Alles Quatsch: Wenn ich jetzt beruflich einen Monat in München bin, muss ich dann nach Hamburg, um eine Schraube festziehen zu lassen? Natürlich nicht. Was ist los mit den SaniHäusern - haben die dort alle was falsches gegessen :-0

      Nach dem vierten Versuch bin ich dann an ein SaniHaus geraten, die das zwar nicht selbst machen, aber mit einer anderen Firma kooperieren. Denen war das völlig klar: Sie brauchen nur die Unterlagen vom Rolli und rechnen dann mit der Kasse ab.

      Das sit ziemlich cool, weil sie bereits am kommenden Monatag einen Monteur zu meinem Arbeitsplatz schicken. Super ist nämlich, dass wir dort eine Auffahrrampe für die Poaststelle haben. Da kann ich gleich den Schub und die Rückrollsperre ausprobieren und einstellen lassen :1f642:
      Alles eine Frage der Perspektive: Jeder Puma sieht ein Fahrrad als Hilfsmittel für Menschen an.
    • Hi,

      ja, wenn der Rollstuhl nicht passt, dann ist er kein Hilfsmittel, sondern eher eine Qual und schränkt uns noch zusätzlich ein. Darum, Finger weg von Rollstühlen aus eBay, es sei denn ihr kennt eure Maße und es gibt dort den passenden Rollstuhl, dann könnte es ein Glücksgriff sein, aber bedenkt, selbst gekauft heißt auch jede Reparatur muss selbst bezahlt werden.

      Was die Feinjustierung des emotion betrifft, eigentlich haben die ablehnenden Sanihäuser schon recht, denn das eigentliche Sanihaus hat mit deiner Krankenkasse vertraglich eine Servicepauschale ausgehandelt und du hast deinen emotion gerade erst ganz neu bekommen, somit wären sie zuständig.

      Anders wäre es, wenn du verreist bist, dein Rollstuhl einen Defekt hat, dann können Sanihäuser vor Ort reparieren, wenn sie es zeitlich hinbekommen. Oder, du hast deinen Rollstuhl schon länger, dann kannst du natürlich auch das Sanihaus am Wohnort wechseln.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • also ich kann meinen rolli überall reparieren lassen. meiner kasse ist es wichtiger, dass alles effektiv, d.h. kostengünstig von statten geht. allerdings wissen die auch, dass ich mich selbst kümmer und sie nicht auf gedeih und verderb den bahauptungen eines sanihauses ausgesetzt sind.

      fazit --> persönlicher draht zur KK erspart viel ärger!
      Gruß
    • Es kommt darauf an, ob der Rolli über die Pauschale bewilligt wurde und er damit Eigentum des Sanitätshauses bleibt oder ob der Rolli außerhalb der Pauschale voll bezahlt wurde und Eigentum der kk ist.

      In Fall 1 muss das sanihaus die Reparaturen in den ersten fünf Jahren kostenlos übernehmen und das macht nur das Sanihaus dem der Rolli gehört.

      In Fall 2 kannst du zu jedem Sanihaus gehen und von denen die Kosten für die Reparatur beantragen lassen. Es steht der KK frei, die Reparatur auszuschreiben und einen billigeren Anbieter zu wählen, den in diesem Fall müssen sie jede Reparatur bezahlen.
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.
    • hallo!

      zu fall 1: dieser fall bezieht sich in aller regel auf standard oder leichtgewichtrollstühle. natürlich gibt es hier auch ausnahmen.

      zu fall 2: bezieht sich auf adaptivrollstühle, welche dauerhaft zur verfügung gestellt und entsprechend passend angefertigt werden. dies trifft bei muckis ja am ehesten zu. das eine kk gerne angibt, nur standard zu bezahlen lasse ich jetzt mal aussen vor. und aktivrollis, welche angepasst werden und einen entsprechenden neupreis haben, wird keine kk als pauschale machen.
      Gruß
    • Nein das ist nicht korrekt.

      Fall 1 bezieht sich auch auf die Versorgung mit einem passend angegertigten Aktivrollstuhl. Hier ist die Pauschale bei ca. 2000 Euronen. Wenn man mit der Pauschale nicht auskommt muss ein ärztliches Attest und eine medizinische Begründung zum Antrag hinzugefügt werden um in Fall 2 zu kommen. Ansonsten zahlt das Sanihaus oder der Antragsteller die Differenz.

      Auf dem Bescheid steht, was bewilligt wurde.
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sun D! ()

    • also...

      medizinisch notwendige, d.h. verordnete hilfsmittel, welche nicht zum verbrauch bestimmt sind, sind grundsätzlich im rahmen des nötigen von den kassen zu übernehmen! firlefanz und schnickschnack wie blinkräder sind natürlich vom antragsteller selbst zu finanzieren.

      die praktik, dass eine kk eine fallpauschale macht, indem sie sich (oder der kk-pool) einige hundert baugleiche rollis ans lager stellt und damit (um bei deinen genannten 2000.- euronen zu bleiben) stellt manchmal eine ausrechende rolliversorgung dar, meistens jedoch nicht.

      das man erst von der pauschale zur geeigneten versorgung mit umfangreicher ärztlicher stellungnahme etc. kommt gleicht ja eher schon dem fall, dass man in widerspruch gehen muß!

      fakt ist --> arzt verordnet z.b. teuren rollstuhl x --> sanihaus prüft und eruiert ob es dieser sein muß und wenn ja, geht antrag an kasse --> kasse prüft (allerhöchstens ob dieser rolli in genau der konfigurierung im pool ist) und genehmigt in der regel direkt ohne pauschale das benötigte hilfsmittel!
      wenn es nicht so läuft, sind wir wieder beim titel "probleme mit dem sanitätshaus" oder die krankenkasse sucht einen dummen, der es mit sich machen lässt!

      ja und so ist es halt der vorgang, wenn jeder seinen job richtig macht! gerne erzählen die kassen natürlich, dass der antragsteller nur ein budget von 2000.- euros hat, was aber einfach schlicht GELOGEN ist!
      Gruß
    • Die Pauschale hat gar nichts mit dem Pool zu tun.

      Die Pauschale deckt die meisten Standardfälle ab. Ob de Rolli dann neu bestellt wird oder aus dem Pool kommt, kommt darauf an, ob einer im Pool vorhanden ist oder nicht. Alles was über den Standard hinaus geht und mdizinisch notwendig ist, wir ausserhalb der Pauschale bezahlt, wenn denn der Arzt ein Attest ausstellt und ein medizinische Begründung schreibt. Ich mache das immer mit meinem Arzt zusammen.

      Im Pool stehen die Rückläufer von individuell angefertigten Hilfsmittel, die ein Patient nicht mehr benötigt und die der KK gehören. Sie werden weder angeschafft um auf Lager gestellt zu werden noch um in der Fallpaschale zu bleiben. Sie sind immer ein Wiedereinsatz, der nur dann in Frage kommt, wenn das Hilfmittel aus dem Pool alle meidzinisch notwednigen Anforderungen erfüllt.

      Dass Sanihaus kein Mitspracherecht, welcher Rolli "sein muss". Das entscheidet der Arzt und der Medizinische Dienst. Das Sanihaus wird allerdings nicht den superteuren Rolli über die Pauschale liefern (auch wenn sie es streng genommen müssten - würden sie mal ihre Verträge mit der KK genauer lesen). Und meiner Erfahrung nach erzählen eher die Sanitätshäuser, dass die KK nur 2000 Euronen übernimmt, weil die meisten Kunden sich nicht auskennenn oder den Aufwand für Fall 2 scheuen.
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sun D! ()

    • du vermachst dich da etwas...

      rollis werden sehr wohl en masse von der kk gekauft, um sie dann als pauschale / pool an die antragsteller weiter zu geben. und nahezu jede krankenkasse ist mittlerweile mit eigenen oder gemeinschaftspools zugange! und welcher rolli sein muss, entscheidet wenn überhaupt arzt und antragsteller, aber nicht arzt und medizinischer dienst, da der arzt von hilfsmitteln in aller regel nicht so viel / keine ahnung hat und es deshalb das zwischengeschaltete sanitätshaus gibt! und der medizinische dienst entscheidet gar nichts, sondern hat lediglich "beratenden character"! wenn man natürlich glaubt, was medidienst und kk behaupten, ist das was anderes, hat aber mit den rechten des antragstellers nur wenig gemein!
      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von General ()

    • na dann ist ja gut. ich komme damit klar und habe meine hilfsmittel so wie ich sie benötige...

      weil ja der medizinische dienst (in 95 % aller fälle) per aktenlage, ohne den patienten zu kennen so gut entscheiden kann und die meisten widersprüche dann durchgehen :1f609:

      der medizinische dienst entscheidet gar nichts, sondern hat beratenden charakter für die krankenkassenmitarbeiter! wenns net glaubscht, dann liescht halt nach!
      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von General ()