Hallo zusammen,
ich bin eben rein zufällig auf folgendes Urteil gestoßen: behinderte-kinder.de/gesetze/urschlupfsack.htm
Auf den Gedanken wäre ich nicht gekommen, vielleicht ist das Urteil auch längst überholt. Wer hat denn hier Erfahrungen damit?
ich bin eben rein zufällig auf folgendes Urteil gestoßen: behinderte-kinder.de/gesetze/urschlupfsack.htm
Ob ein Gegenstand als allgemeiner Gebrauchsgegenstand im obigen Sinne zu
qualifizieren ist, hängt nämlich nicht von seiner Zweckbestimmung und
der Frage ab, ob ein anderer Gebrauchsgegenstand diesen Zweck
möglicherweise ebenso gut erfüllt. Vielmehr ist nach dem Wortlaut des $
33 Abs. l Satz l SGB V allein darauf abzustellen ob das konkret begehrte
Hilfsmittel
üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig be-
nutzt wird. Dies ist jedoch bei dem Thermo-Schlupfsack nicht der
Fall. Er wird speziell für Personen hergestellt, die ihre Beine
nicht bewegen können und auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Da
ein Schlupfsack die normale Fortbewegung unmöglich macht, ist er auch
nur für diesen Personenkreis verwendbar und daher in einem
durchschnittlichen Haushalt nicht vorhanden.
Auf den Gedanken wäre ich nicht gekommen, vielleicht ist das Urteil auch längst überholt. Wer hat denn hier Erfahrungen damit?
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Liebe Grüße von Marlie
Was man nicht in den Beinen hat, muss man im Kopf haben ;)
Liebe Grüße von Marlie
Was man nicht in den Beinen hat, muss man im Kopf haben ;)