Angepinnt Pflegestärkungsgesetz I - Änderungen ab Januar 2015

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    • Pflegestärkungsgesetz I - Änderungen ab Januar 2015

      Guten Morgen,

      das Jahr 2014 neigt sich dem Ende zu. Zum Januar 2015 wird sich im Bereich der Pflege einiges ändern. Lest hier mehr darüber: bmg.bund.de/pflege/pflegestaer…gestaerkungsgesetz-i.html

      Ein Auszug:
      Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können in Zukunft besser miteinander kombiniert werden.
      Wer eine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, z.B. wenn der Pflegeaufwand nach einem Krankenhausaufenthalt so hoch ist, dass für ein paar Wochen die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nötig wird, kann schon heute seinen Anspruch auf Verhinderungspflege hierfür verwenden. Statt vier Wochen sind bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich, die Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis zu 3.224 Euro (bisher bis zu 3.100 Euro). Künftig gilt dies in ähnlicher Weise auch bei der Verhinderungspflege: Wenn der pflegende Angehörige krank ist oder eine Auszeit braucht, wird eine Pflegekraft oder Vertretung benötigt. Diese so genannte Verhinderungspflege soll künftig unter entsprechender Anrechnung auf den Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden können statt bisher bis zu vier. Bisher standen für Verhinderungspflege pro Jahr bis zu 1.550 Euro, künftig stehen bis zu 2.418 Euro jährlich zur Verfügung. So können pflegende Angehörige besser die Unterstützung wählen, die in ihrer konkreten Situation am besten hilft.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.