Angepinnt Bei Bewerbung Schwerbehinderung mitteilen

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    • Bei Bewerbung Schwerbehinderung mitteilen

      Schwerbehinderte, die bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich im Bewerbungsschreiben ihre Behinderung mitteilen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 18. September 2014 (8 AZR 759/13).

      Quelle: kobinet-nachrichten.org/de/1/n…behinderung-mitteilen.htm
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Hallo Sandra,

      danke für den interessanten Link.

      Kürzlich habe ich meiner Tochter geraten, sich doch auch mal einen SBA ausstellen zu lassen. Ich vermute, dass sie ohne Probleme GdB 30 zuerkannt bekommt, was ihr einen jährlichen Freibetrag von 310 € sowie, wenn sie das möchte, eine Gleichstellung mit GdB 50 bei der Arbeit einbringen würde.
      Auf die Gleichstelluzng legt sie keinen Wert, sie ist unbefristet eingestellt als Softwareentwicklerin und es ist nicht damit zu rechnen, dass sie auf der Arbeit in absehbarer Zeit gesundheitliche Einschränkungen bekommt. Die merkt man nur im privaten Bereich. Aber rund 100 € netto pro Jahr im Portemonnaie zu haben, wäre schon ganz nett.

      Mit dem neuen Urteil sieht das nun aber nach einem Eigentor aus. Wenn sie mal den Arbeitgeber wechseln möchte, muss sie also ihre Behinderung angeben, obwohl sie bei der Arbeit nicht eingeschränkt ist? Das sehe ich für sie eher als Nachteil...

      LG Marlie
      °

      Liebe Grüße von Marlie :1f44b-1f3fb:

      Was man nicht in den Beinen hat, muss man im Kopf haben ;)
    • Ja, soweit habe ich das verstanden. Aber was wäre, wenn sie jetzt bei einer neuen Arbeitsstelle keinen Anspruch auf die Förderung erhebt und sich ihr Gesundheitszustand im Laufe der Jahre so verschlechtert, dass sie dann eben doch den Schutz in Anspruch nehmen will?
      Entscheidend sei die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des SGB IX zum Zeitpunkt der Bewerbung.

      ?(
      °

      Liebe Grüße von Marlie :1f44b-1f3fb:

      Was man nicht in den Beinen hat, muss man im Kopf haben ;)
    • Hallo Marlie,

      Marlie schrieb:

      Aber rund 100 € netto pro Jahr im Portemonnaie zu haben, wäre schon ganz nett.


      Den Steuerfreibetrag kann man auch mit der Steuererklärung geltend machen, für das Kalenderjahr also im Nachhinein.

      Wenn sich der Gesundheitszustand im Laufe der Jahre verschlechtert, sollte deine Tochter einen Folgeantrag auf Neufeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen. Dabei kommt dann evtl. ein GdB von 50 oder mehr heraus, und damit kann sie diverse Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

      Grüße vom Deister

      Archi
      Mein Gott, hilf mir, diese tödliche Liebe zu überleben (Eastside-Gallery, Berlin)
    • Hallo Zusammen,

      nur einmal zu Info, ich habe im Nachhinein meinen Schwerbehindertenausweis gestellt, nachdem es jetzt nicht mehr zwingend notwendig war dieses dem AG mitzuteilen, wenn man einen hat.
      Gut, ich habe zwar auf den Mehrurlaub verzichtet, aber ich habe mir den Freibetrag trotzdem vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
      Wofür der Freibetrag ist, das interessiert den AG wenig und ich hatte vor 6 Jahren schon 60% und als Merkzeichen ein G.
      Erst als sich der Gesundheitszustand verschlimmerte teilte ich meinem AG mit, das ich einen Schwerbehindertenausweis besitze und hatte dann auch die 5 Tage mehr Urlaub.
      LG
      Thomas F.

      :267f:
    • muggel schrieb:

      Eine Gleichstellung gibt es übrigens nur, wenn man von Arbeitslosigkeit bedroht ist!


      Hallo muggel!

      ganz sicher?
      Ich war eine Zeit lang in der Schwerbehindertenvertretung in unserem Unternehmen. Allen, die keine 50% hatten, haben wir geraten, einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen. Und das hat auch immer funktioniert, obwohl bei uns nahezu alle unbefristete Verträge haben und nicht von Arbeitslosigkeit bedroht waren.

      Mit der Arbeitslosigkeit ist das so eine Sache:
      Quasi über Nacht fusionieren Firmen, von denen man denkt, dass sie sehr gut dar stehen. Und dann geht das Gerangel um die Jobs los, weil es dann viele Abteilungen doppelt gibt. Oft wird dann zwar keiner direkt entlassen, aber die Standort werden so aufgeteilt, dass es für viele unrealistisch ist, den alten Job an anderen Standorten weiter zu machen (damit meine ich z.B. Wegstrecken von 100 bis 200 km einfache Fahrt zur Arbeit). Genau das haben wir damals erlebt und das war für die KollegInnen nicht witzig. Besteht dann eine Schwerbehinderung, muss sich der AG was einfallen lassen, weil dann die Zumutbarkeit beachtet werden muss.
      Alles eine Frage der Perspektive: Jeder Puma sieht ein Fahrrad als Hilfsmittel für Menschen an.