Schwerbehinderte, die bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich im Bewerbungsschreiben ihre Behinderung mitteilen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 18. September 2014 (8 AZR 759/13).
Quelle: kobinet-nachrichten.org/de/1/n…behinderung-mitteilen.htm
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Liebe Grüße
Sandra
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
Sandra
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