Verordnung für Pflegebett-Checkup?

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    • Danke Sandra.

      Ich hab von denen ein Schreiben bekommen, weil die uns telefonisch nicht erreichen konnten, da sie keine aktuelle Telefonnummer von uns haben. Sind ja vor 3 Jahren umgezogen.
      Damals hab ich mich noch drum gekümmert, dass einer zum Ab- und wieder Aufbauen kommt, inclusive Wartung, der war aber von einem anderen SaniHaus. Und die Wartung, war nicht der Rede wert. Hab das im Vorfeld glaub ich mit der KK geklärt, und die haben dann jemand beauftragt.

      Also werd ich die mal anrufen, und sagen, das sie kommen können, aber ne Verordnung bekommen sie ned von mir.
      Liebe Grüße
      Birgit

      Nicht behindert zu sein, ist ein Geschenk, dass jedem von uns jederzeit wieder genommen werden kann.
    • Hi,

      eine Verordnung verlangen die auch nicht. Mein Sanihaus kommt automatisch nach Terminabsprache regelmäßig alle 2 Jahre. Ich kümmere mich auch nicht drum. Letzte Prüfung ergab, dass ein neuer Einlegerahmen her musste, weil der geprüfte brummte und eine Reparatur sowie Fehlersuche teurer und umständlich gewesen wäre. Eine Woche später kam der Austausch Einlegerahmen.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Pha, von wegen...
      Erstens ist es so, das Kinderpflegebetten sogar jährlich gewartet werden müssen.
      und zweitens haben die grad beim Telefonat gemeint, sie wären von der KK aufgefordert worden, und ich soll ihnen eine Verordnung schicken...

      Werd mich dann jetzt mit der KK in Verbindung setzen.

      Man hat ja sonst nix zu tun :1f621:
      Liebe Grüße
      Birgit

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    • Hi,

      also, man liest es überall anders. Aber in der Gebrauchsanweisung von Kayserbetten steht unter dem Punkt Wartung:

      Zur Gewährleistung des sicheren Betriebs muss mindestens einmaljährlich eine Sicht- und Funktionsprüfung mit elektrischer Prüfung durchgeführt werden.
      Eine Verordnung dafür einzuholen ist blödsinnig. Das Sanihaus rechnet das direkt mit der Pflegekasse ab, außerdem ist es vorgeschrieben regelmäßig das Bett warten zu lassen.

      Ich brauchte noch nie eine Verordnung dafür! Zu mir kommt ein Mitarbeiter des Sanihauses alle 2 Jahre nach Terminabsprache.
      Liebe Grüße
      Sandra

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    • Die Kasse sagt auch, dass eine Verordnung nicht notwendig ist.

      Ein anderer Mitarbeiter des Sani-Hauses hat eben auch nix davon gesagt...

      Hauptsache einen Vormittag dafür verplempert...
      Liebe Grüße
      Birgit

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    • Na hallo?!?!
      Natürlich Deutsch... Oder?
      Klar, war ja heut morgen auch noch Deutsch... Ich kuck...

      Jetzt tritt mich ein Pferd... Da stand echt englisch... Aber warum? Ich kann doch garkein Englisch :270b-1f3fb:

      Habs umgestellt.

      DANKE mal wieder :1f490: :1f490: :1f490: :1f490:
      Liebe Grüße
      Birgit

      Nicht behindert zu sein, ist ein Geschenk, dass jedem von uns jederzeit wieder genommen werden kann.
    • Das lag wohl echt am Update, scheinbar hat das mir die Einstellungen verändert. Ich hatte das schon öfter mal, irgendwann wars dann wieder gut. Wohl nach dem nächsten Update :1f602:
      Liebe Grüße
      Birgit

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    • Hi,

      Wartung der Hilfsmittel

      Bei Hilfsmitteln mit Alltagsbenutzung muss im regelmäßigen Abstand eine technische Überprüfung nach dem Medizinproduktegesetz durchgeführt werden. Für viele Hilfsmittel schreiben die Hersteller Wartungsarbeiten in bestimmten Intervallen vor. So sollte zum Beispiel an Beatmungsgeräten halbjährlich eine Wartung oder Inspektion durchgeführt werden, bei der alle Filter und Verschleißteile geprüft oder gegebenenfalls erneuert werden und die Einstellwerte an den Geräten gemessen werden. Rollstühle sollten zumindest jährlich gewartet werden. Regelmäßige Wartungsarbeiten verlängern zudem die Lebensdauer der Hilfsmittel.

      medivitalis.de/hilfsmittel.html
      In der Bedienungsanleitung der Hilfsmittel sollte eigentlich auch etwas über die regelmäßige Wartung erwähnt sein.
      Liebe Grüße
      Sandra

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