Angepinnt Petition: Gleiches Recht auf Einkommen und Vermögen für Menschen mit Behinderungen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Petition: Gleiches Recht auf Einkommen und Vermögen für Menschen mit Behinderungen

      Hallo,

      man ist (voll) berusftätig, legt für's Alter zurück, um sich da auch noch gewissen Sachen wie z.B. ein Auto noch leisten zu können. Was ist aber, wenn man auf Assistenz angewiesen, um zu überleben? Ab da kann man nicht mal mehr Geld für eine größere Autoreparatur oder Urlaub zurücklegen. Auch Erbschaften werden eingezogen. Ich empfinde das als zutiefst ungerecht. Daher meine Bitte: unterzeichnen! Danke.

      "In Deutschland werden voll berufstätige Menschen ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu sparen. Wir dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben! Danach wird alles abkassiert. [... ]
      Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf intensive Unterstützung durch persönliche Assistenz angewiesen sind, werden dadurch arm gehalten. "

      Quelle: Petition

      Viele Grüße
      San
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.
    • Verständnisfrage

      Guten Abend!

      Grundsätzlich möchte ich die Petition unterstützen. Aber was genau bedeutet das:
      Darüber hinaus werden ihnen bis zu 40 % ihres ehrlich verdienten
      Einkommens nur aus dem Grund vorenthalten, weil sie behindert sind.
      ?( Wer kann mir das erklären?

      LG Marlie
      °

      Liebe Grüße von Marlie :1f44b-1f3fb:

      Was man nicht in den Beinen hat, muss man im Kopf haben ;)
    • Für alle Leistungen, die die Eingliederung und Teilhabe an der Gesellschaft betreffen. Berufliche Teilhabe/Eingliederung ist davon ausgenommen. Also vornehmlich Assistenz, aber z.b auch Fahrtkosten bzw. KFZ Hilfe wenn man nicht mehr arbeiten kann. Betroffen ist auch das Einkommen unserer Ehepartner bzw. Im gewissen Rahmen der Eltern und Kinder.
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.
    • Huhu,

      also irgendwie wurde da was "verwürfelt".
      Die 2600 € sind Vermögensgrenze für Leistungen des SGB XII mit Ausnahme der Hilfen zum Lebensunterhalt; dort gilt eine Vermögensgrenze von nur 1600 €.
      Beim (monatlichen) Einkommen setzt sich das etwas anders zusammen:
      - Doppelter Regelbedarf (764 €)
      - Miete in angemessener Höhe (da lässt sich schon streiten... bei uns sind durchaus bis zu 1000 € warm für 80m² angemessen)
      - Sonstige Bedarfe (Mehraufwand wegen Behinderung, Schuldentilgung, Werbekosten, Fahrten zur Arbeit etc.)

      Wenn diese Kosten nicht gleich hoch oder höher als das Einkommen sind, will das Sozialamt bei Leistungen nach dem SGB XII zwischen 40% und 100% des "Überschusses" haben.
      Die 40% gelten nur für Pflegestufe III. Hat jemand Pflegestufe I oder II gibts nur ne Empfehlung vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, dass bei PS I mindestens 20% und bei PS II mindestens 40% nicht eingezogen werden sollen. Diese Empfehlung ist aber nicht rechtsverbindlich.
      D.h. jemand mit PS II und entsprechendem Assistenzbedarf würde bei blöder Auslegung des Sachbearbeiters sein gesamtes Einkommen, welches über dem Selbstbehalt liegt abgenommen bekommen.
      Haken dabei ist noch, wenn man in ner Beziehung lebt wird auch das Einkommen des Partners mit reingerechnet und dort werden nur 267 € zusätzlich berücksichtigt.

      VIele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]
    • Auch nicht ganz richtig, denn als ich die Assistenz beantragte, wurde unsere Miete nicht berücksichtigt. Als angemessene Miete galt der Betrag, den jemand vom Amt für die Miete erhält und der Betrag lag etwas über 400€.
      Schuldentilgung wird auch nicht berücksichtigt, denn nach dem Kauf unseres Eigenheims hat das Amt die Tilgung auch nicht berücksicht. Gespart hatten wir knapp 2500€ und die hätten wir, laut Amt, erst einmal aufbrauchen sollen für die Assistenz und dann sollten wir einen erneuten Antrag stellen.

      Den Assistenz Antrag stellte ich 2x und beim ersten Mal ging ich sogar in den Widerspruch mit einem Anwalt. Beim 2. Antrag und auch beim 1. hatte ich ForseA zusätzlich zur Stärkung, aber der Antrag war erfolglos.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Das ist ja wirklich eine himmelschreiende Ungerechtigkeit! Natürlich werde ich die Petition unterstützen und auch den Link weitergeben.

      Möchtet Ihr den Link nicht auch im DGM-Forum einsetzen?

      Liebe Grüße
      Marlie
      °

      Liebe Grüße von Marlie :1f44b-1f3fb:

      Was man nicht in den Beinen hat, muss man im Kopf haben ;)
    • Hallo Sandra,

      also zumindest im Falle von Miete muss die Miete berücksichtigt werden, sofern diese angemessen ist:

      §85SGB XII
      (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus

      1.
      einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28,
      2.
      den Kosten der Unterkunft, soweit die Aufwendungen hierfür den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen und
      3.
      einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und für jede Person, die von der nachfragenden Person, ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden.


      Somit stimmt meine Erklärung schon, das ist eben wieder wie schon geschrieben die Auslegung der Sachbearbeiter. Da ich meinem zuständigen Sozialamt mindestens einen Fall beweisen kann, in dem sie die Miete von 1000 € warm übernehmen, müssen die das auch anerkennen und dürfen da eben keinen Hartz 4 Sätze heranziehen; alles andere wäre Behördenwillkür und auch entsprechend dann angreifbar :1f600: .

      Bezüglich der Schulden regelt dies eigentlich §87 SGB XII:

      Soweit das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze übersteigt, ist die Aufbringung der Mittel in angemessenem Umfang zuzumuten. Bei der Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, sind insbesondere die Art des Bedarfs, die Art oder Schwere der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit, die Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen sowie besondere Belastungen der nachfragenden Person und ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen zu berücksichtigen.


      Letztlich heißt dies meiner Meinung nach (und so wird es auch in den Kommentarbänden angeben, wenn ichs nicht ganz falsch im Kopf hab), dass auch Schulden als besondere Belastungen zu berücksichtigen sind.

      Viele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BenjaminB ()

    • Das ist die Theorie, die Praxis sieht aber leider immer anders aus. ForseA hat mich bei meinem 2. Antrag von Anfang an unterstützt, aber trotzdem wurde dieser abgelehnt. Verstanden hat es niemand!
      Wäre so ein Antrag so easy wie es die Gesetze hergeben, müssten niemand um seine benötigte Assistenz kämpfen und die Petition wäre nicht nötig.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Huhu Sandra,

      die Petition wäre trotzdem noch nötig, denn a) darf man nicht mehr als 2600 € Vermögen haben, trotz dann man außer der Assistenz keine Leistungen vom Staat bekommt.
      Und b) gibt es auch einige Behinderte (bzw. deren Partner), die mehr verdienen als die aktuellen Einkommensgrenzen hergeben und dann davon noch Einkommen an Vater Staat "abdrücken" dürfen.
      Die Petition bezieht sich ja nicht auf die invidiuelle Bedarfsfeststellung und dergleichen.
      Meistens muss man die Einkommensanrechnungen erst gerichtlich klären lassen, weil die Sozialhilfeträger drauf bauen entweder die Assistenz abzulehnen oder mehr vom Einkommen verlangen, als ihnen zusteht.

      Viele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]
    • Ja, okay, die Petition wäre nötig, stimmt schon. Ich hoffe sehr, dass sie auch erfolgreich ist, denn dann haben wir endlich mehr Chancen auf Assistenz und Partner oder Familienmitglieder bräuchten sich nicht mehr "nackig" zu machen.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Hallo Benjamin,

      danke für die Aufdröselung. Ich habe noch nicht die Zeit gehabt, mich rechtlich intensiver damit zu beschäftigen.

      BenjaminB schrieb:

      Miete in angemessener Höhe

      Da platzt mir schon wieder der Kragen (nicht wegen Dir Ben, wegen des Gesetzes). Es geht hier um Menschen, die für Ihr Einkommen selbst sorgen. Jeder der gutes Geld verdient darf wohnen wie er will. Nur Schwerstbehinderte nicht, die trotz ihres schweren Handicaps ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Ich finde das ungerecht. Mich betrifft das Gesetz noch nicht. Aber ich spare aber monatlich Geld um mir auch dann noch ein umgebautes Auto leisten zu können, wenn ich mal in Rente bin. Sollte ich vielleicht nicht tun.

      Viele Grüße
      San

      P.S: ich bin nicht im DGM Forum. Wer dort ist, kann/darf/soll bitte den Link einstellen
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Sun D! ()

    • Huhu Sun,

      da gebe ich dir Recht, dass einem mit der Formulierung der Kragen platzen kann.
      Jedoch kann man nunmal für die Miete keinen Pauschalwert angeben und da das gleiche Gesetz auch Leistungsgesetz für die Grundsicherung ist muss eine wie auch immer geartete Begrenzung existieren.
      Sonst kommt jemand auf die Idee und meint "ach eine normale Wohnung ist für mich unangemessen, ich hab es schließlich verdient in einer Villa zu leben" oder ähnliches (das ist jetzt bewusst mal ganz plakativ und etwas übertrieben, verdeutlicht aber wohl auch durchaus den Sinn der "Angemessenheit").
      Oder Beispielsweise wenn ein alleinstehender Behinderter eine Wohnung mit 110m² vom Amt wollte, weil er sich in einer 3 Zimmer 80m² Wohnung nicht wohlfühlt. Solang er selbst die Kosten dafür tragen kann ist das durchaus in Ordnung, wenn aber die Grundsicherung dafür einspringen soll um solche Dinge zu zahlen ist es halt nicht mehr in Ordnung.
      Bei uns die Stadt erkennt problemlos die aktuellen Mietpreise an (was anderes bleibt denen auch nicht übrig, weil die Stadt keinen eigenen sozialen Wohnbau mehr betreibt). Die barrierefreien Wohnungen sind sogut wie alles Neubauten und entsprechend in teuren und begehrten Lagen. Auch hier im Haus werden bei einigen die Mieten vom Amt bezahlt (Höhe zwischen 700€ warm für ne 2 Zimmerwohnung bis zu 1000€ warm für 3 Zimmerwohnungen).
      Effektiv ist die Angemessenheit einer Wohnung immer etwas argumentiererei und ggf. ein Punkt um rumzuklagen vor Gericht.

      Viele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]
    • Hallo Ben,

      Für die Grundsicherung gebe ich Dir recht. Aber wenn ich 3000€ netto verdiene weil ich viel Geld in ein Studium investiert habe, einen verantwortungsvollen und schwierigen Job habe und mir eine Wohnung für 1500 kalt gönne dann finde ich ist das meine Sache (nur als Beispiel, ich verdiene weder so viel noch kostet meine Wohnung das ;). Das Gesetz würde mich dann aber damit gleichsetzen als wenn ich nichts tun würde. Das meine ich. Ich arbeite gerne, aber das macht nicht immer Spass und der Stress macht mich auf Dauer auch kaputt. zusätzlich muss ich in allem auch noch meine Behinderung kompensieren. Ich würde manchmal lieber reisen, wieder einen Hund haben oder was weiß ich. Ich arbeite trotzdem wie jeder andere auch, damit ich finanziell unabhängig bin und mir etwas leisten kann. Sollte ich mal Assistenz benötigen lohnt sich das aber nicht, und noch schlimmer es war alles umsonst. Und das finde ich ungerecht. Für mich ist die Verquickung von Eingliederungshilfe und Sozialhilfe der falsche Weg. Arbeit soll sich lohnen und das auf für Menschen mit Behinderung. :opinion:
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.
    • Huhu Sun,

      da geb ich dir voll und ganz Recht :1f642:
      Die Arbeit soll sich lohnen und gerad das Studium zahlt sich auch ordentlich aus (so gehts mir zumindest).
      Ich fände es auch gut, wenn die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII rauskommt und einfach Einkommens- und Vermögensunabhängig wird. Der Bedarf muss dann halt entsprechend geprüft werden, weil manche Leute (mit genug Einkommen wohlgemerkt) dann meinen würden, weil se nicht mehr so können wie se wollen sollte dann die Eingliederungshilfe die Putzfrau oder jemanden zum mitm Hund Gassi gehen zahlen oder ähnliches.

      Viele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]