E Bike

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    • Hallo, hat von Euch schon jemand einen Zuschuß zu einem E Bike beantragt und evtl. auch bekommen. Wenn ja von wem? Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger?
      Über Antworten würde ich mich freuen.

      Birgit
      Die Zeit heilt nicht alle Wunden, sie lehrt uns mit dem Unbegreiflichen zu leben.
    • hallo birgit,

      auf der mobilitätsmesse in hamburg haben wir ein therapeutisches tandem ins auge gefasst. es kann auch zu einem e-bike erweitert werden. das sanitätshaus, dass mit der herstellerfirma zusammen arbeitet, hat mir ein angebot erstellt. auf dem angebot standen hilfsmittell-nummern, was mich natürlich sofort auf den trichter gebracht hat, dass man einen antrag auf zuschuß stellen kann. die dame vom sanihaus sagte mir dann aber, dass fahrrad fahren (und damit meint sie auch e-bike) kein elementares bedürfnis ist. das bedürfnis wird lediglich kindern mit einer behinderung zuerkannt. die hilfsmittelnummern standen auf dem angebot nur, weil sie die zeilen ausfüllen mussten. damit war mein traum von einem tandem (4.200 euro) zunächst ausgeträumt, weil wir uns das momentan nicht leisten können. vielleicht beantwortet das deine frage. :1f44b-1f3fb:

      lg -reginchen
      Das Leben ist wie ein Kieselstein - einzigartig, mit all seinen Formen und Farben :1f600:
    • Hallo Birgit,

      von der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger wirst Du da nichts bekommen aber man kann es seit ca. zwei Jahren von der Steuer absetzen. Wenn ich michrecht entsinne gibt es unter "Außergewöhnliche Belastungen" den Passus "Sportgeräte die zur Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Behinderungen beitragen können". Dort haben wir in 2011 unsere beiden Pedelec's eingetragen. Wieviel das jetzt im einzelnen ausgemacht hat, kann ich dir allerdings nicht mehr sagen. Wenn Du deine Steuererklärung aber mit einer Software am Computer machst, wird das Ergebnis ja schon im Vorfeld angezeigt.

      Lieben Gruß- Volker
      "Es ist normal, verschieden zu sein" Richard von Weizsäcker

      „Wenn du mehr hast, als du brauchst, baue keinen höheren Zaun, sondern einen größeren Tisch!“ Mel Wood
    • So pauschal würde ich nicht behaupten, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Es gab einige erfolgreiche Klagen erwachsener Betroffener, wo das Gericht entschieden hat, dass die KK das Therapierad zahlen muss. Unter Therapierädern versteht man Fahrräder, die für die Behinderung angepasst sind. Das hessiche LSG entschied, dass ein solches Rad nicht unbedingt zur Vorbeugung einer Behinderung dient, sondern zum Erhalt der Bewegungsfähigkeit und Ergänzung der Krankengymnastik und sprach der Klägerin das Fahrrad zu, die KK musste die Kosten übernehmen, Aktenzeichen L 8 KR 311/08. Es wurde damals ein Gutachten erstellt, das genau den vom Gericht vorgebrachten Sachverhalt bestätigte, die Ablehnung der KK war somit unrecht.
      Über Google findet man einige solche Berichte, auch mit ausführlichen Begründungen.

      LG
      Gregor
      Man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu....
    • Danke für Eure Antworten.
      Ich werde es einfach mal an beiden Stllen ausprobieren ( bei der Steuer muß ich ja erst zahen, das ist zur Zeit nicht möglich) Ich brauche ein Fahrrad um zur Bahn dann zur Arbeit zu kommen zum laufen ist der Weg zu weit für mich.Ich werde den Antrag mit der Begründung stellen das ich meine Kraft zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Selstständigkeit damit besser erhalten kann.
      Habe noch ein gutes Attest von meiner Ärztin das Sie mir zur Erstattung der Kosten für den Krankheitsbedingten Umzug geschrieben hat.
      Mal sehen .
      Die Zeit heilt nicht alle Wunden, sie lehrt uns mit dem Unbegreiflichen zu leben.