muggel schrieb:
WCHS = Wheelchair for steps... heisst: der Fluggast kann keine Treppen steigen, aber durchaus ein paar Meter zu Fuss überbrücken.
Was sind "ein paar" Meter?
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muggel schrieb:
WCHS = Wheelchair for steps... heisst: der Fluggast kann keine Treppen steigen, aber durchaus ein paar Meter zu Fuss überbrücken.
Kopfstand schrieb:
Interessehalber habe ich mal noch eine andere Frage: Ist es für Leute, die nicht aus ihrem Rolli aussteigen können, überhaupt möglich zu fliegen?
Kopfstand schrieb:
Ich kenne aber Leute, denen es selbst für die Dauer einer Flugreise nicht möglich wäre, in etwas anderem zu sitzen als ihrem eigenen Rolli. In die Richtung war meine Frage eigentlich gemeint. Also muss man, um fliegen zu dürfen, auf jeden Fall auf einem Flugzeugsitz sitzen?
Windrad110 schrieb:
@Kopfstand: Ich hab im DGM-Forum gelesen, dass sogar Leute mit Rolli und Beatmung fliegen. Also muss es wohl funktionieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde von einer Bekannten, welche im Rollstuhl sitzt, darauf hingewiesen das man seit dem 01.11.11 nicht mehr mit dem eigenen Rollstuhl am Flugzeug abgeholt werden darf. Ist das korrekt? Wenn ja, was machen Rollstuhlfahrer die in keinem anderen Rollstuhl sitzen können außer im eigenen auf sie abgestimmten Rollstuhl? Ich wäre zum Beispiel auf meinen Rollstuhl angewiesen und könnte in keinen anderen sitzen.
Über eine Auskunft würde ich mich freuen. Bitte zeigen Sie mir, im Fall das die Auskunft richtig ist, wo die Bestimmung festgehalten wurde. Im Internet findet man darüber leider keine Informationen.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November 2011.
Aktuell besteht folgende Sachlage für mobilitätseingeschränkte Passagiere.
Abfliegende Gäste können im eigenen Rollstuhl bis zum Luftfahrzeug verbracht werden. Voraussetzung hierfür, der Rollstuhl muss am CheckIn Schalter mit einem Label –delivery at aircraft = DAA versehen werden. Somit ist gewährleistet, dass der Passagier im eigenen Rollstuhl durch unseren speziellen Service für mobilitätseingeschränkte Passagier der Sicherheitskontrolle zugeführt wird und zum Flugzeug begleitet wird. Am Flieger selbst muss der Rollstuhl verladen werden und der Passagier zum Sitzplatz verbracht. Am Zielflughafen erfolgt die Umsetzung direkt am Flieger in den eigenen Rollstuhl.
Ankommende Gäste werden, soweit die Voraussetzung Label DAA vorhanden ist, direkt am Luftfahrzeug in den eigenen Rollstuhl umgesetzt.
Fehlt das beschriebene Label, gilt der Rollstuhl als aufgegebenes Reisegepäck und darf erst in der Gepäckrückgabe/Sperrgepäck an den Passagier ausgehändigt werden. In diesem Fall erfolgt die Verbringung des Gastes bis zur Ankunft/Gepäckrückgabe.
Diesen kostenlosen Service können wir gewährleisten, soweit die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden und vor allem eine Anmeldung spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt direkt beim Reisebüro bzw. Airline eingegangen ist.
Wie Sie sehen, gibt es keine aktuelle Änderung am Airport Nürnberg zu den Voraussetzungen für barrierefreies Reisen.
Vielleicht können Sie Ihre Bekannte nochmals befragen, wo Sie die Information über die Änderung gelesen hat und diese an uns weiterleiten.
Es würde uns ganz besonders freuen, wenn wir Sie als zufriedene Kundin am Airport Nürnberg begrüßen dürfen und verbleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen
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