Angepinnt Steuervergünstigungen für pflegebedürftige Menschen einfacher gestaltet

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    • Steuervergünstigungen für pflegebedürftige Menschen einfacher gestaltet

      Berlin (kobinet) Die Finanzverwaltung hat nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums neue Verwaltungsvorschriften herausgegeben, die bestehende Steuervergünstigungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien einfacher und unbürokratischer gestalten.

      Konkret geht es dabei um den Steuerabzug für "haushaltsnahe Dienstleistungen", der gestattet, 20 Prozent der Kosten für Dienstleistungen in Privathaushalten direkt von der Einkommensteuerschuld abzuziehen. Zu diesen Dienstleistungen gehören neben typischen Hilfen im Haushalt, wie beispielsweise Reinigungsarbeiten, auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Der Steuervorteil gilt für Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro, so dass maximal 4.000 Euro abgezogen werden können, heißt es in einer Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit.

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      Sandra

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    • Behinderungsbedingter Umbau als außergewöhnliche Belastung

      Mainz (kobinet) Die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass der Umbau zwangsläufig ist, um weiterhin ein Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Auf diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 7/09) wies die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer hin.

      Der nach einem schweren Schlaganfall schwer behinderte Kläger hatte für den Bau einer Rollstuhlrampe, [...]

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