Pulsoximeter abgelehnt

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    • Pulsoximeter abgelehnt

      Hallo,

      ich bin wieder auf 180. Die AOK hat mir einen Pulsoximeter, den ich aber benötige, abgelehnt. Ich habe nachts Beatmung + 1l O2 trotzdem habe ich Tiefschlaf Schwankungen in der Sättigung. Für den Fall, dass die Sättigung zu tief absackt, hat mir der Arzt einen Pulsoximeter verordnet. Mittlerweile habe ich seit einem Monat einen leihweise bekommen und komme damit gut zurecht. Doch gestern bekomme ich einen Brief mit einer Ablehnung mit Sozialmedizinischer Stellungnahme des MDK. [img]http://www.spinale-muskelatrophie-forum.de/wcf/images/smilies/evil.png[/img] [img]http://www.spinale-muskelatrophie-forum.de/wcf/images/smilies/evil.png[/img] Es sei nach ihren Angaben nicht nötig das Gerät zu genehmigen, da das Sekret bei ausreichender Mobilität von einer von mir ausgewählten Person abgesaugt werden kann.
      Könnt ihr mir helfen? Wie soll ich weiter vorgehen?

      Dankeschön für eure Hilfe!

      LG
      Heinrich
      Hier bin ich Mensch, hier darf ichs sein.
      J. W. von Goethe

      www.heinrich0488.npage.de
    • Hallo,

      du kannst Widerspruch einlegen und deinen Arzt darum bitten, dir einen Befund mit ausführlicher Begründung auszustellen. Hast du einen Pulmologen oder gehst du in ein Schlaflabor? Dort könntest du ebenfalls um einen Befund bitten.
      Vorerst solltest du sofort Widerspruch einlegen:

      Sehr geehrte Damen und Herren, (bzw. den Namen des Sachbearbeiters)

      hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom ..... Widerspruch ein. Die Begründung dieses Widerspruchs erfolgt gesondert.

      MfG



      Anschließend hast du weitere 4 Wochen Zeit einen ausführlichen Widerspruch zu formulieren und einzureichen.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Hallo,



      erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ich gehe ins Schlaflabor
      nach Hamburg Harburg in die Asklepios-Klinik. Dort wurde mir der
      Pulsoximeter auch verordnet. Ich habe aber auch einen Pulmologen in
      meiner Nähe. Also reicht es erstmalr einen Widerspruch einzureichen und
      dann einen ärztlichen Befund? ?( ?(
      Hier bin ich Mensch, hier darf ichs sein.
      J. W. von Goethe

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    • Ich kann Sandra und Gregor nur beipflichten...

      ....einige Ärzte sind in der Befund-Erstellung nicht die schnellsten und "besten".
      Die Widerspruchsfrist läuft dann ohne Gnade weiter.....und ab!
      Damit es nicht zum Zeitdruck kommt, erstmal Widerspruch mit Hinweis auf nachfolgende Begründung auf den Weg gebracht. (Frist ist juristisch gesehen gewahrt) Vorteil: Man kann bei "Unklarheiten" evtl. noch mal beim Doc nachfragen...dann den Befund/ Begründung nachreichen.

      Habe ich selber praktiziert......war zwar eine arbeitsrechtliche Sache, funktionierte aber auch da.

      Herzliche Grüße
      Jack!