Weis jemand in welchen Abständen man z.B. Bandagen o.ä. neu beantragen bzw. verschreiben lassen darf ?

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    • Weis jemand in welchen Abständen man z.B. Bandagen o.ä. neu beantragen bzw. verschreiben lassen darf ?

      Hallo

      Da ich Bandagen benötige und mir im Jahr 09 welche verschrieben wurde die mir das Sanihaus zu klein gegeben und ich es erst zu spät merkte benötige für beide Handgelenke zwei neue gute Bandagen.
      Deshalb interessiert es mich in welchen Abständen man diese Verschreiben und ggf. Anpassen lassen darf bzw. es der Arzt macht bzw. verschreiben darf.

      Ansonsten werde ich mir diese halt auf eigene Kosten wenn ich weiß wieviel Sie kosten o.ä. selbst Kaufen müssen.

      Würde mich sehr über eine Antwort von Euch freuen.

      Eure Madeleine G.
      Ja Krank aber trotzdem Lebensfroh :1f642: Primäres Sjögren-Syndrom ( Kollagenose *Autoimmunerkrankung*) mit Beteiligung der Muskeln u.Nerven, Sekundäre Fibromyalgie
      Hashimoto , Kleinhirnatrophie inkl. Beinataxie und Doppelbilder ..... [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Froehlich/smilie_happy_291.gif[/img]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Madeleine_G ()

    • Hi,

      Madeleine_G schrieb:

      das doofe Sanihaus zu klein gegeben und ich es erst zu spät merkte benötige für beide Handgelenke zwei neue gute Bandagen.
      sorry, aber ich verstehe nicht, wie man zu spät bemerken kann das die Bandagen nicht passen. Man legt sie doch sofort um und nicht erst Monate später und selbst wenn man sie erst Zuhause umlegt kann man sie zurück bringen und umtauschen. Das Sanihaus als doof zu bezeichnen finde ich ziemlich daneben, denn es ist nicht nur allein der Fehler des Sanihauses, sondern genau so gut dein Fehler!

      Madeleine_G schrieb:

      eigene Kosten wenn ich weiß wieviel Sie kosten o.ä. selbst Kaufen müssen.
      Heute gibt es im ALDI Süd Bandagen für Oberschenkel, Ellenbogen oder Kniegelenk je 5,99 € und sogar Nacken, Fußgelenk sowie Handgelenk je 4,99€.
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Hallo

      Habe für die Hände heute zwei bei Lidl gekauft. Die anderen werde ich mal behalten falls ich doch noch Abnehmen sollte oder an jemand anderes weiter geben der Sie gebrauchen kann.
      Ich habe im Internet gelesen man kann Bandagen als Doppelausstattung bekommen wenn der Arzt auf dem Rezept vermerkt (aus hygienischen Gründen) , denn Bandagen werden ja direkt auf der Haut getragen und müssen deswegen auch gereinigt werden, zu dem können Sie stark beansprucht werden.

      Kniegelenksbandagen werde ich mir diesen Monat zwei neue verschreiben lassen, da meine alten schon fast 20 Jahre alt sind und langsam Kaputt gehen. Die hatte ich auch vom Othopäden verschreiben lassen.

      Also hat sich dieses Thema sich für erledigt.

      Das Wort d.... Sanihaus wurde entfernt....


      Alles Liebe
      Eure Madeleine G.

      P,s im März gehe ich nach Plochingen zur Diagnosesicherung
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    • wie alt muss ein Rolli sein?

      Hallo ihrs,

      hab mal ne neugierige Frage (passt ansatzweise zu diesem Thema, deshalb klemm ichs mal hier drunter...)
      In welchen Abständen hat man das "Recht" nen neuen Rolli zu beantragen bzw. zu bekommen?
      Bitte nicht falsch verstehen - ich will von meiner KK keine Luxusausgabe aus bloßer Langeweile. :270b-1f3fb:
      Aber da die Rollis ja immer weiterentwickelt werden, gäbe es ja - rein theoretisch - die Möglichkeit, sich (und vor allem auch denjenigen, die einem helfen dürfen) mit einem der von sich aus z.B. schonma wesentlich weniger wiegt, das Leben einfacher (rückenschonender) zu machen.
      Oder hat man nur ne Chance, wenn man aus dem Untersatz rauswächst (scheidet aus) oder des Ganze so kaputt is, dasser nicht mehr funktioniert (so brutal bin ich auch nicht und wg. meinem bleibenden Fliegengewicht wirkt sich da nix aus).? :1f914:

      Grüßchen
      Plümchen

      P.S. hab meinen jetzt ungefähr 7 Jahre und er wurde nur letztes Jahr mit Emotion aufgerüstet...
      Das Leben ist zu kurz für schlechte Musik.. :1f609:
      *tscheng tscheng*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Plümchen ()

    • Huhu,

      also Faustformel ist ca. alle 5 Jahre, wobei auch nur dann, wenn der Rolli verwachsen, kaputt oder behinderungsbedingt nicht mehr geeignet ist. Bei verwachsen oder behinderungsbedingt nicht mehr geeignet greift der Austausch auch schon vor den 5 Jahren.
      Versuchsweise kann man auch probieren mit der Argumentation, dass man sich eben in einem leichteren Rolli wesentlich leichter fortbewegen kann und daher ein anderer Rolli, der leichter ist benötigt wird. Problematisch wird diese Argumentation aber, wenn man einen e-motion hat und nicht selbst verladen muss, denn den e-motion interessiert das Rolligewicht nicht wirklich (Bitte jetzt nicht wieder die Diskussion "ich hab meinen e-motion nur an schlechten Tagen drauf" etc. denn dann ist auch noch ein leichterer Rolli verständlich.). Wenn man den Rolli auch nicht selbst verladen muss sondern ein Ladesystem hat, hat man auch fast keine Chance da wegen 1 oder 2kg Unterschied einen neuen Rolli zu bekommen.
      Also ich würde sagen probieren geht über studieren und ein gescheites Sanihaus stellt doch sicher so manche Reperaturbedürftigkeit fest, die dem Nutzer im Alltag gar nicht auffällt, weil man sich ja an verzogene Teile etc. schon gewähnt hat :1f609: (Bitte nicht als Aufforderung zum Betrug nehmen, aber beim Nachmessen kommt man manchmal dahinter, dass Teile nicht mehr in der Maßtoleranz sind)

      Viele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]
    • Hallo,

      im letzten Jahr bekam ich meinen neuen Rolli und sein Vorgänger war 9 Jahre alt. Die Regel alle 4 Jahre stimmt schon lange nicht mehr, leider. Heute ist es so, dass der vorhandene Rollstuhl so lange benutzt werden soll, bis selbst die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
      Da du deinen Rolli schon 7 Jahre hast, kannst du ruhig versuchen einen neuen zu beantragen, auch wenn du den Antrieb erst im letzten Jahr bekommen hast. Den kann man schließlich an dem neuen Rolli montieren und somit weiterverwenden.

      Mit den richtigen Argumenten und einem sehr guten Sanitätshaus wirst du es bestimmt schaffen!
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Hallo,

      also in der Bedienungsanleitung meines Rollis steht, daß die Nutzungsdauer des Gerätes 5 Jahre beträgt. Da der Rolli unter das Medizinproduktegesetz fällt, sollten die Kassen solche Anweisungen nicht ohne weiteres ignorieren dürfen. Wie das in Wirklichkeit gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.

      Viele Grüße
      San
      LG Sun :2600:

      Niemals aufgeben.
    • Hi,

      Sun D! schrieb:

      also in der Bedienungsanleitung meines Rollis steht, daß die Nutzungsdauer des Gerätes 5 Jahre beträgt
      das ist interessant, denn davon steht in der Gebrauchsanweisung des Sopur Neon gar nichts. Im Gegenteil sie schreiben, was bei einem Wiedereinsatz zu tun ist, wie zum Beispiel Desinfektion.

      Bei mir steht nur:

      [...]gewähren Ihnen eine Garantie von 5 Jahren auf Rahmenteile und 2 Jahre auf alle anderen Teile. [...]

      Quelle
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Erstaunlich :1f631: Zeugt irgendwie nicht davon, dass der Hersteller von seinem Produkt überzeugt ist :1f600: Oder sie haben eine Lebensdauerberechnung durchgeführt, mir sehr gut aus dem Fachbereich Maschbau bekannt, und nach 5 Jahren fallen die Räder ab oder so....dumm wenn man gerade damit unterwegs ist :1f602:

      LG
      Gregor

      P.S.: Die Hitze scheint wohl so langsam mein Gehirn aufzuweichen...nichts als flaue Witze!
      Man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu....
    • Hmm hab gerad bei Sopur nachgeschaut, beim Argon und Easy 300 steht dass 5 Jahre Garantie auf Rahmen etc. sind. Nur beim Helium heißt es die Lebensdauer beträge 5 Jahre.
      Da kann man sich jetzt mal ernsthaft Gedanken machen und sich fragen was für "Schrott" Sopur da produziert, denn eigentlich sollten die Stähle länger als 5 Jahre leben, mein Easy 300 lebt auch nach fast 10 Jahren noch und ist da weit über seine eigentliche Lebensdauer raus.

      Viele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]
    • Huhu,

      mein Vorgänger war auch ein Sopur Easy 300 und nach 9 Jahren eigentlich immer noch gut in Schuss, wurde aber letztendlich doch verschrottet, weil er keine Antriebsräder mehr hatte. Das Sanitätshaus, welches mir 2005 meinen E-Fix an meinen Easy montierte, war nämlich der Meinung die Original Räder werden nicht zum Antrieb als Ersatz ausgeliefert. Damals war ich so blöd und glaubte das! Heute weiß ich, dass die Original Räder als Ersatz dienen und dem Rollstuhlfahrer ausgeliefert werden müssen!

      Ich finde es auch erstaunlich, dass Sopur die Lebensdauer mancher Rollis beschränkt. Meiner hat aber definitiv keine angegebene Lebensdauer und ist demzufolge unsterblich. :1f642:
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Huhu Sandra,

      Hintergrund dürfte eine Marktstrategie sein, denn wenn nach 5 Jahren was kaputt geht und man sagen kann, dass die Lebensdauer ja eigentlich nur 5 Jahre beträgt hat man vllt. die Chance eher an nen neuen Rolli wieder zu kommen.

      Viele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]
    • Huhu San,

      also wenn diese aus rechtlichen Gründen notwendig wäre, wär se bei allen Rollis von Sopur irgendwo enthalten.
      Dass der Helium auch gut verarbeitet ist denk ich mir, es gibt einem nur zu denken, wenn man die Lebensdauer auf 5 Jahre begrenzt.

      Viele Grüße
      Benjamin
      [IMG]http://home.arcor.de/benjaminbechtle/Animation1.gif[/IMG]
    • Hallo Benjamin,

      nicht unbedingt, der Helium ist neuer, fällt evtl unter andere gesetzliche Bestimmungen. Aber das ist reine Spekulation und mir letzendlich auch egal. Der Helium fährt sich super leicht und ist kein Vergleich zu meinem alten. Sollte er wider Erwarten nach 5 Jahren zusammenbrechen - was ich mir wirklich nicht vorstellen kann - dann hat sich das trotzdem für mich gelohnt.

      Viele Grüße
      San
      LG Sun :2600:

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    • Hi,

      warum auch immer diese Angabe in der Bedienungsanleitung enthalten ist, ist eigentlich auch vollkommen egal, oder? Man könnte sich allerdings auf diese Angabe berufen, wenn man einen neuen Rolli beantragt und mal wieder in den heißgeliebten Widerspruch gehen muss. Von daher finde ich die Angabe super genial! Schade nur, dass davon in meiner Anleitung nichts steht... :2639:
      Liebe Grüße
      Sandra

      Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
    • Danke für eure Tipps,

      hab mal in meine Betriebsanleitung geguckt. Da steht was von 4 Jahren.. ich denk ich werde aber trotzdem nochn bissl Zeit ins Land ziehen lassen, bis mir genügend Argumente einfallen, um ggf. auch nen gscheiten Widerspruch schreiben zu können. :1f914:

      Wenn ich mich da auf mein Sanihaus verlass, bin ich leider eher "verlassen" :2639:

      Hätt ja schon sonen Favoriten.. :1f60e:
      Aber solang is erst noch von-Träumen und weiter-Augen-offenhalten erlaubt, vll. auch bei der kommenden RehaCare :1f642:
      Das Leben ist zu kurz für schlechte Musik.. :1f609:
      *tscheng tscheng*
    • Hallo Plümchen,

      was wäre denn Dein Favorit *neugierig kuck*

      Bis zur Messe abzuwarten ist eine gute Idee. Soviel rumprobieren kann man bei einem Sanihaus vergessen. Meines verkauft einfach allen die gleiche Marke. Wenn man was anderes will muss man ganz schön mit denen kämpfen.

      Viele Grüße
      San
      LG Sun :2600:

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