Quelle: Kobinet-NachrichtenKassel (kobinet) Wer privat versichert ist und die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, hat nicht automatisch einen Anspruch auf die gleichen Leistungen wie ein gesetzlich Versicherter. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 3 P 3/06 R) hervor.[...]
Liebe Grüße
Sandra
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
Sandra
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